Für das Bürgerheizwerk, die gemeinschaftliche Nahwärmeversorgung, sowie die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Heizwerkes wurde die Rechtsform der GmbH & Co. KG gewählt.
Fast alle Wärmekunden treten der Gesellschaft als Kommanditisten bei und sind somit Miteigentümer ihrer Energieerzeugungsanlagen. Und nicht nur das, denn jeder Kommanditist hat auch ein Mitspracherecht bei zukünftigen Entscheidungen in der Betreibergesellschaft.